Rechtsprechung
BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Packmaterialumwandlungsmaschine" - zur Patentfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18 (EP)
- BPatG, 28.09.2020 - 4 Ni 2/18
- BGH, 23.06.2022 - X ZR 72/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen …
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
vermieden wird (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Hierbei hat die Auslegung losgelöst vom Stand der Technik zu erfolgen und ist nur im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift zu bestimmen (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
- BPatG, 19.06.2015 - 4 Ni 4/14
Systeme zur Platzierung von Material in Knochen - Wirkungslosigkeit dieser …
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Deshalb ist es grundsätzlich auch zulässig, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Patentanspruch zu beschränken, sofern die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann, wenn die Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die zusammen, aber auch je für sich den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen (BGH GRUR 2016, 50 - Teilreflektierende Folie; GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; Senat 4 Ni 4/14, Urteil vom 19. Juni 2015).
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Zu betonen ist, dass solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung) wie auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (…BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung;… Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III). - BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13
Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches …
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Hierbei hat die Auslegung losgelöst vom Stand der Technik zu erfolgen und ist nur im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift zu bestimmen (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II). - BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Mitt. 2000, 105 - Extrusionskopf). - BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11
Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch …
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Zu betonen ist, dass solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung) wie auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung;… Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III). - BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Die stets gebotene Auslegung eines Patentanspruchs nach Art. 69 Abs. 1 EPÜ und seiner einzelnen Merkmale hat sich am technischen Sinngehalt der Merkmale des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu orientieren (st. Rspr., BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2002, 515-519 - Schneidmesser I, m. w. N.). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18
Zu betonen ist, dass solche Bestandteile der Beschreibung, die in den Patentansprüchen keinen Niederschlag gefunden haben, grundsätzlich nicht in den Patentschutz einbezogen sind und die Beschreibung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung) wie auch die subjektiv im Patent genannte Aufgabe angesichts des Vorrangs des Patentanspruchs nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (…BGHZ 211, 1 - Pemetrexed, unter Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III). - BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …
- BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der …
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
Fälschungssicheres Dokument
- BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09
Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme …
- BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
Momentanpol II